Vergeben Sie Ihren Auftrag an die anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung des Integral e.V., werden 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Netto- Rechnungsbetrages auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet.
Hier finden Sie einen Auszug unserer Referenzen
G.L.E. Gesellschaft für lichttechnische Erzeugnisse mbH
GFJ - gemeinnützige Gesellschaft für Familien- und Jugendhilfe mbH
Weha-Gummiwaren-Fabrik Holzberg GmbH & Co. KG
G&S Gebäude- und Sicherheitsservice GmbH
HANSA - HOLZ - KONTOR Horst Rückle GmbH & Co. KG
Bewohnergenossenschaft FriedrichsHeim eG
GERMANIA-WERK Schubert GmbH & Co KG
FRÖBEL Bildung und Erziehung gemeinnützge GmbH
Pfeffersport e.V.
Kommunales Bildungswerk e.V.
GDW Genossenschaft der Werkstätten Mitte eG
abiturlernen.de
GmbH
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