03. Jul 2024
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Im April 2024 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Plan vorgestellt, um den Übergang von Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. (BAG WfbM) lehnt die geplante Streichung der Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe ab. Ich schließe mich dieser Forderung uneingeschränkt an.
Grund: Werkstätten haben
einen Wettbewerbsnachteil und benötigen diesen Ausgleich. Ohne ihn
könnten Aufträge und damit ein Drittel der Entgelte der Beschäftigten
wegbrechen.
Werkstätten müssen
wirtschaftlich bleiben, um Menschen mit Behinderungen Jobs zu bieten,
die sie nicht nur in der Werkstatt beschäftigen, sondern auch auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten.
Das BMAS ist aufgefordert unter den benannten Hintergründen diese Änderung nicht umzusetzen.
#Inklusion #Arbeitsmarkt #InklusionbrauchtWerkstatt #mehralseinjob #WfbM #Teilhabe
LinkeIn-Post vom Juni 2024
von Johannes
Siegmund, Geschäftsführer von INTEGRAL und ehrenamtlicher Vorstand der
Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
in Berlin.
Den gesamten LinkedIn-Beitrag finden Sie hier
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