03. Jul 2024

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BAG WfbM lehnt die geplante Streichung der Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe ab

Die Geschäftsführung kommentiert

BAG WfbM lehnt die geplante Streichung der Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe ab

Im April 2024 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Plan vorgestellt, um den Übergang von Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. (BAG WfbM) lehnt die geplante Streichung der Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe ab. Ich schließe mich dieser Forderung uneingeschränkt an.

Grund: Werkstätten haben einen Wettbewerbsnachteil und benötigen diesen Ausgleich. Ohne ihn könnten Aufträge und damit ein Drittel der Entgelte der Beschäftigten wegbrechen.

Werkstätten müssen wirtschaftlich bleiben, um Menschen mit Behinderungen Jobs zu bieten, die sie nicht nur in der Werkstatt beschäftigen, sondern auch auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten.

Das BMAS ist aufgefordert unter den benannten Hintergründen diese Änderung nicht umzusetzen.


#Inklusion #Arbeitsmarkt #InklusionbrauchtWerkstatt #mehralseinjob #WfbM #Teilhabe



LinkeIn-Post vom Juni 2024
von Johannes Siegmund, Geschäftsführer von INTEGRAL und ehrenamtlicher Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Berlin.

Den gesamten LinkedIn-Beitrag finden Sie hier

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