02. Nov 2023
17 x gelesen
Aktuell plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gesetzliche Veränderungen die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen betreffen. Die Werkstatträte Deutschland vertreten die Interessen der 320 000 Menschen mit Behinderungen in #WfbM. Sehr spannend ist Ihre aktuelle Zusammenfassung zur Beteiligung an diesem Vorhaben.
Da das BMAS im Staatenberichtsverfahren zur Umsetzung der UNBRK deutlich auf das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen und ihre Partizipation einging, ist davon auszugehen, dass die Rückmeldung der Werkstatträte ernst genommen wird, vor allem in diesen Kernpunkten:
1. Zeit geben sich damit zu beschäftigen
2. schriftliche Informationen zur Verfügung stellen
3. Auseinandersetzen mit den Standpunkten der Werkstatträte/ der Studie
4. Rehabilitation und Arbeit sind nicht zu trennen
5. ein auskömmlicher Verdienst ohne Grundsicherung
6. Umsetzung der aktuellen Studienergebnisse
7. Qualität der Beruflichen Bildung erhalten
8. keine pauschalen Änderungen, die das Wunsch- und Wahlrecht gefährden
9. kein Vermittlungsdruck bei den Werkstattbeschäftigten
Stellungnahme zum Dialog-Prozess: Unsere aktuellen Forderungen zum Entgelt
der Werkstatträte Deutschland
LinkeIn-Post vom 02.11.2023
von Johannes Siegmund, Geschäftsführer von INTEGRAL und ehrenamtlicher Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Berlin.
Den gesamten LinkedIn-Beitrag finden Sie hier
Das könnte Sie auch
interessieren: Werkstattbereiche, weitere Blogbeiträge der Werkstatt